Krankenversicherung

Vorraussetzungen: Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung können jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln. Freiwillig versichert ist jeder Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibender oder Beamter/Beamtenanwärter. Arbeitnehmer / Angestellte mit mindestens 46.800 EUR Bruttogehalt jährlich sind ebenfalls freiwillig versichert. Bei 12 Monatsgehältern liegt die Grenze bei 3.900 EUR brutto. Bei geringerem Verdienst ist der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung möglich um die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu ergänzen.

Sollten Sie seit 2002 bereits privat versichert sein und erwägen einen Wechsel von Privat zu Privat, dann gilt die BBG von 3.525 EUR brutto monatlich (bei 12 Monatsgehältern) oder 42.300 EUR brutto jährlich.

Weiterführende Informationen

Gesetzesänderung zum Januar 2005
Gesetzesänderung zum Juli 2005

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