Krankenversicherung
Vorraussetzungen: Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen
Krankenversicherung können jederzeit in eine private Krankenversicherung
wechseln. Freiwillig versichert ist jeder Selbstständige, Freiberufler,
Gewerbetreibender oder Beamter/Beamtenanwärter. Arbeitnehmer
/ Angestellte mit mindestens 46.800 EUR Bruttogehalt jährlich
sind ebenfalls freiwillig versichert. Bei 12 Monatsgehältern liegt
die Grenze bei 3.900 EUR brutto. Bei geringerem Verdienst ist der Abschluss
einer privaten Krankenzusatzversicherung möglich um die Leistungen
der gesetzlichen Krankenversicherung zu ergänzen.
Sollten Sie seit 2002 bereits privat versichert sein und erwägen einen
Wechsel von Privat zu Privat, dann gilt die BBG von 3.525 EUR brutto monatlich
(bei 12 Monatsgehältern) oder 42.300 EUR brutto jährlich.





