Leibrente
Die gebräuchlichste Form der privaten Rentenversicherung ist die Leibrente. Sie wird bis zum Lebensende des Versicherten bezahlt. Es ist möglich, Hinterbliebenenrenten einzuschließen. Die Leibrente kann durch laufende Beitragszahlungen (aufgeschobene Leibrente) oder durch Zahlung eines Einmalbeitrags (sofort beginnende Leibrente) erworben werden.
Ob die kapitalbildende Rentenversicherung trotz der weggefallenen Steuerfreiheit das richtige Produkt für Ihre Altersversorgung ist, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.


