Gesetzesänderung zum 01.01.2005
Pflegeversicherung für Kinderlose
Kinderlose Personen, die das 23. Lebensjahr vollendet
haben, müssen ab dem 01.01.2005 einen im 0,25 % höheren Beitrag
zur Pflegeversicherung zahlen. Diese Neuregelung resultiert aus einem Beschluss
des Bundestages aus dem Oktober 2004, der damit eine Vorgabe des Bundesverfassungsgesetzes
umsetzte, nach der Eltern bei der Pflegeversicherung besser gestellt werden
sollten als kinderlose Personen.





