Gesetzesänderung zum 01.01.2005

Pflegeversicherung für Kinderlose

Kinderlose Personen, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, müssen ab dem 01.01.2005 einen im 0,25 % höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. Diese Neuregelung resultiert aus einem Beschluss des Bundestages aus dem Oktober 2004, der damit eine Vorgabe des Bundesverfassungsgesetzes umsetzte, nach der Eltern bei der Pflegeversicherung besser gestellt werden sollten als kinderlose Personen.

Weiterführende Informationen

Gesetzesänderung zum Januar 2005
Gesetzesänderung zum Juli 2005

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