Betriebliche Altersvorsorge
Bei der betrieblichen Altersversorgung handelt es sich um eine direkte Entgeldumwandlung: Teile des Lohns fließen direkt in die gewählte Altersvorsorge. Bis zu einer Einzahlung von 2.496 Euro bleibt dieser Betrag steuer- und bis 2008 bei manchen Anlagen auch sozialabgabenfrei. Darüber hinaus kann ein Arbeitnehmer weitere 1.800 Euro pro Jahr steuerfrei in die betriebliche Altersversorgung einzahlen.
Die Durchführungswege:
- Unterstützungskasse
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Pensionszusage
Alle hier genannten Durchführungswege haben Ihre Vor- und Nachteile. Welcher der passende für Sie ist und ob er bei Ihnen auch durchgeführt werden kann, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.


