Gesetzesänderung zum 01.07.2005

Neuregelungen Zahnersatz und Krankengeld

Im Oktober 2004 hat der Bundestag beschlossen, dass der Zahnersatz auch künftig eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt. Allerdings zahlen ab Juli 2005 die Arbeitnehmer dann zusätzlich 0,4 Beitragspunkte für den Zahnersatz aus eigener Tasche.

Der gesonderte Krankengeld-Zusatzbeitrag in Höhe von 0,5 % für Arbeitnehmer, der ursprünglich erst ab Januar 2006 eingeführt werden sollte, wird nun ebenfalls ab Juli 2005 erhoben. Insgesamt erhöhen sich dadurch die Krankenkassenbeiträge für gesetzliche Krankenversicherte um 0,9 Prozentpunkte. Beide Abzüge haben die gesetzlichen Versicherten künftig allein zu tragen – bisher teilten sich diese Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen im Gegenzug gesetzlich dazu verpflichtet werden, die Beiträge zum 01.07.2005 um 0,9 Prozent zu senken.

Weiterführende Informationen

Gesetzesänderung zum Januar 2005
Gesetzesänderung zum Juli 2005

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