Gesetzesänderung zum 01.07.2005
Neuregelungen Zahnersatz und Krankengeld
Im Oktober 2004 hat der Bundestag beschlossen, dass der
Zahnersatz auch künftig eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
bleibt. Allerdings zahlen ab Juli 2005 die Arbeitnehmer dann zusätzlich
0,4 Beitragspunkte für den Zahnersatz aus eigener Tasche.
Der gesonderte Krankengeld-Zusatzbeitrag in Höhe von 0,5 % für
Arbeitnehmer, der ursprünglich erst ab Januar 2006 eingeführt
werden sollte, wird nun ebenfalls ab Juli 2005 erhoben. Insgesamt erhöhen
sich dadurch die Krankenkassenbeiträge für gesetzliche Krankenversicherte
um 0,9 Prozentpunkte. Beide Abzüge haben die gesetzlichen Versicherten
künftig allein zu tragen – bisher teilten sich diese Arbeitnehmer
und Arbeitgeber zu gleichen Teilen. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen
im Gegenzug gesetzlich dazu verpflichtet werden, die Beiträge zum 01.07.2005
um 0,9 Prozent zu senken.





